Donnerstag, Januar 29, 2004

4. IIR Symposium ÖPNV Finanzierung


Eigener Beitrag:

„Cross-Border-Leasing: Ein Beispiel, das Schule macht?!“

I. US Cross-Border-Leasing und mögliche Problemfelder

* Grundzüge der Vertragsgestaltung: Konflikte zwischen rechtlichen, steuerlichen, wirtschaftlichen und amerikanischen Sichtweisen in Verhandlung und Gestaltung
* Qualitätsanforderungen: Festlegen und Durchsetzen des gewünschten Risikoprofils, der Flexibilitätserfordernisse, des Umfangs der Sicherheiten sowie des maximalen
Barwertvorteils
* Konfliktstoff: Vergabeverfahren, Steueroasen, Steuerrechtsänderungen, Landesbanken, Basel II, Trigger Events, Zuschüsse, Vorteilsverwendung, Rechtsbeziehungen zwischen Verkehrsunternehmen und Stadt
* Privatisierungsmanagement: Vorkehrungen für Schienennetz und Fahrbetrieb bei der Vertragsgestaltung, Durchführung der Privatisierung trotz langfristiger
vertraglicher Bindungen
* Altmark Trans: Konflikt zwischen europäischen Vorgaben zur ÖPNV-Finanzierung und Cross-Border-Leasing Gestaltungen und deren Lösung
* Risikomanagement: Vertragsbruch und Schadenersatz, Downrating und Bankenaustausch, Investoreninsolvenz, Eintritt von Trigger Events, Steuerrechtsänderung, BetriebsprÜfung

II. Cross-Border-Leasing - Ein Finanzierungsinstrument für kommunale Verkehrsunternehmen
* Cross-Border-Leasing – Ja oder nein? - die Grundsatzentscheidung - Cross-Border-Lease als Geldquelle für den ÖPNV
* Die Auswahlprozesse
- Arrangeure, Berater, Anwälte
- Gutachter
- Investor
- Banken
* Die Projektorganisation
- Das Transaktionsteam im Unternehmen und bei der Kommune
- Aufgaben- und Arbeitsteilung zwischen Unternehmen und Kommune
* Der Bewertungsprozess – Optimierung des Ergebnisses
- Die Rolle des Eigentümers und des Betreibers der Anlagen
- Die Informationsbeschaffung
- Wie erzielt man ein hohes Transaktionsvolumen?
* Erfolgreicher Vertragsabschluss – und was dann?
- Was passiert nach dem Closing?
- Wer bekommt das Geld?
- Welche Aufgaben und Pflichten hat das Unternehmen/die Kommune?

Samstag, Januar 10, 2004

Neufassung verbindliche Auskunft

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Datum vom 29. Dezember 2003 (AZ.: IV A 4 - S 0430 - 7/03) ein Schreiben zur Auskunft mit Bindungswirkung nach Treu und Glauben (verbindliche Auskunft) veröffentlicht. Das neue Schreiben aktualisert die bisherige Fassung vom 24. Juli 1987 / 21. Februar 1990. Die geänderte Auffassung der Finanzverwaltung ist bei der Beantragung von verbindlichen Auskünften für Cross-Border-Leasing Transaktionen ab sofort zu berücksichtigen.