Donnerstag, Juli 14, 2005

Erfordernis eines Risikomanagementsystems

Auch Leasingnehmer, die ihre Cross-Border-Leasing Verträge in den Jahren 1999 bis 2004 sorgfältig verhandelt und überlegt abgeschlossen haben, stehen gegenwärtig vor der Überlegung, welcher Handlungsbedarf sich aus der neuen Situation in den USA ergibt. Hintergrund ist hierbei nicht die Steuerrechtsänderung in den USA in 2004, sondern die steuerliche Nichtanerkennung von verschiedenen Leasingtransaktionen in der Betriebsprüfung der U.S. Investoren und die überraschenden offiziellen Verlautbarungen des U.S. Finanzministeriums vom 11. Februar und 29. Juni 2005, wonach derartige Transaktionen pauschal als mißbräuchliche Steuerumgehung ("abusive tax shelter transactions") qualifiziert werden sollen.

Typischerweise ruht die Kontrolle der Leasingtransaktion bei der Kommune gegenwärtig auf drei Säulen:

1. Hinsichtlich der regelmäßigen Berichtspflichten gibt es eine exakte Fristenkontrolle und eine formalisierte Zuständigkeitsverteilung, wer bis zu welchem Zeitpunkt welche Unterlagen versandfertig vorzubereiten hat und wer für die Versendung verantwortlich ist.

2. Im Hinblick auf außergewöhnliche Ereignisse wird angestrebt, daß jeweils der "Leasingverantwortliche" involviert wird. Außergewöhnliche Ereignisse sind einerseits interne Vorgänge (Veränderungen der wirtschaftlichen, technischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich des Leasinggegenstandes), andererseits externe Einflüsse (Mitteilungen der Vertragsbeteiligten, Informationen aus der Presse oder von externen Dritten, etc.).

3. Auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen aus der Vorbereitung und Verhandlung von Cross-Border-Leasing Transaktionen erfolgt ein weitgehend informelles und nichtinstitutionalisiertes Controlling anhand "weicher Vorgaben".

Diese drei Elemente stellen weder einzeln noch in ihrer Gesamteinheit ein Risikomanagementsystem dar, wie dies in § 10 Abs. 1 EigBetrVO NW, § 91 Abs. 2 AktG und § 53 HGrG vorgesehen ist. Für eine umfassende Überwachung der Leasingtransaktion sprechen neben den gesetzlichen Vorgaben die besondere Höhe eines denkbaren Schadens, die seit 2005 gesteigerte Eintrittswahrscheinlichkeit, die Auslandsbezogenheit sowie die Komplexität und lange Laufzeit der Leasingtransaktion.

FASB: Leveraged Leases

Project Updates
Leveraged Leases
Last Updated: July 14, 2005 (Updated sections are indicated with an asterisk *)

The staff has prepared this summary of Board decisions for information purposes only. Those Board decisions are tentative and do not change current accounting. Official positions of the FASB are determined only after extensive due process and deliberations.

Objective
Decisions Reached at the Last Meeting
*Immediate Plans
Board Meetings/Public Meeting Dates
History and Background
Contact Information

Objective

The objective of this project is to clarify the application of FASB Statement No. 13, Accounting for Leases, to transactions classified as leveraged leases. Specifically, this project will address various issues that have arisen regarding the accounting for potential income tax settlements in connection with leveraged leases.

Decisions Reached at the Last Meeting

At the March 2, 2005 Board meeting, the Board affirmed its previous decision from the November 17, 2004 Board meeting that a change in the timing alone of the realization of tax benefits from a leveraged lease will require a recalculation of that lease. Additionally, the Board affirmed its previous decision that a reevaluation of lease classification is required if at any time a revision of an important assumption requires a recalculation of a leveraged lease.

The Board also decided:

* The scope of the guidance should include all leveraged leases.

* The types of changes in the timing of the realization of tax benefits should be those directly related to the leveraged lease (for example, excluding alternative minimum tax (AMT) and net operating loss (NOL) carryforwards). The Board did not change the guidance for AMT in Issue 10 of EITF Issue No. 87-8, “Tax Reform Act of 1986: Issues Related to the Alternative Minimum Tax.”

* A threshold should not be incorporated into the guidance for determining whether a recalculation should be performed for a change in the timing of the realization of tax benefits.

* The guidance will be issued as an FASB Staff Position.

* An entity should recognize the cumulative effect of initially applying this guidance as a change in accounting principle as described in paragraph 20 of APB Opinion No. 20, Accounting Changes.

* The guidance will be effective for fiscal years ending after December 15, 2005.

*Immediate Plans

A proposed FSP was issued on July 14, 2005 for a 60-day comment period. The final FSP is expected to be issued in the third or fourth quarter of 2005.

Board Meeting and Public Meeting Dates

The Board meeting minutes are provided for the information and convenience of constituents who want to follow the Board’s deliberations. All of the conclusions reported are tentative and may be changed at future Board meetings. Decisions become final only after a formal written ballot to issue a final Statement or Interpretation.

The following are links to the minutes for each meeting.
March 2, 2005 Board Meeting—Discussion of the scope, threshold, form, transition method, and effective date for the guidance.
November 17, 2004 Board Meeting—Discussion of whether a change in the timing alone of the realization of tax benefits in a leveraged lease should result in a recalculation of the leveraged lease and whether a lessor should reevaluate the classification of a leveraged lease when recalculating the lease for a change in the timing of the realization of tax benefits.

History and Background

Recently, a number of issues have arisen regarding the accounting for potential income tax settlements in connection with transaction classified as leveraged leases under the provisions of Statement 13. These issues may have applicability to certain entities that are lessors or have made equity investments in entities formed to own the property being leased. While these issues are applicable for all leveraged lease transactions, the most significant impact will likely stem from transactions commonly referred to as “LILO” (lease-in/lease-out) transactions and “SILO” (sale-in/lease-out) transactions. LILO and SILO transactions are typically classified by lessors as leveraged leases in accordance with Statement 13. The Internal Revenue Service (IRS) issued two Revenue Rulings which state that the LILO transaction lacks the potential for significant economic consequences other than the creation of tax benefits and, therefore, lacks economic substance. Additionally, in October 2004, the American Jobs Creation Act of 2004 was enacted which restricts the tax benefits associated with SILO transactions.

It is the FASB staff’s understanding that the IRS has settled or is in the process of settling with many U.S. companies that have entered into these types of transactions. As part of that settlement, a lessor may suffer a permanent loss of tax benefits or a temporary loss of tax benefits. A permanent loss of tax benefits would result in a change in amount of tax benefits to be realized over the lease term while a temporary loss of tax benefits would result in a change in timing of tax benefits to be realized over the lease term.

As a result of the income tax settlements or potential settlements, questions have arisen regarding the impact on leveraged lease accounting when a change in timing of tax benefits occurs.

Contact Information

Randall Sogoloff
Practice Fellow
rssogoloff@fasb.org

Donnerstag, Juli 07, 2005

Aktuelle Entwicklungen

Stellungnahme des amerikanischen Internal Revenue Service (IRS) zur
U.S. steuerlichen Behandlung von Cross-Border-Leasing Transaktionen

Der Internal Revenue Service hat mit Datum vom 29. Juni 2005 ein neues umfangreiches Papier zum Thema U.S. Cross-Border-Leasing (Aktenzeichen UIL 9300.38-00) veröffentlicht. Das Dokument kann unter www.irs.gov im Internet eingesehen werden. Es beschäftigt sich unter der Überschrift "Coordinated Issue - Losses Claimed and Income to be Reported from Sale In/Lease Out (SILO)" mit der zwischen Mai 1999 und Anfang 2004 auch von deutscher kommunaler Seite verwendeten Cross-Border-Leasing Struktur.

I.

Als Zusammenfassung (Conclusions) enthält das Papier die folgenden - von uns nachfolgend übersetzten - Aussagen:

Ein Steuerpflichtiger, der eine SILO-Transaktion abgeschlossen hat, ist nicht zu laufenden Abschreibungen gemäß § 168 (des U.S. Einkommensteuergesetzes) berechtigt und grundsätzlich nicht berechtigt, seine Transaktionskosten aus der Beteiligung an der Transaktion gemäß § 162 zu amortisieren, da dieser Steuerpflichtige für U.S. Einkommensteuerzwecke nicht die wichtigen und wesentlichen Merkmale ("significant and genuine attributes") eines üblichen Eigentümers, einschließlich der Vorteile und Lasten des Eigentums an den Gegenständen, erworben und erhalten hat.

Ein Steuerpflichtiger, der eine SILO-Transaktion abgeschlossen hat, ist nicht zur Abschreibung seines gesamten oder teilweisen Eigenkapitalinvestments berechtigt, da die SILO-Transaktion eine Finanzierungstransaktion statt eines echten Sale-and-lease-back Geschäfts darstellt.

Ein Steuerpflichtiger, der eine SILO-Transaktion abgeschlossen hat, ist nicht zum Abzug von Zinsaufwand aus der Beteiligung an der Transaktion gemäß § 163 berechtigt, da kein Betrag für die Verwendung oder Stundung von Geld gezahlt wurde.
[Der vierte und letzte Punkt betrifft Strafzahlungen wegen unterlassener Mitteilungen an die Finanzbehörden; von der Übersetzung wurde abgesehen.]

II.

Unter der Überschrtift "Facts" enthält das Schreiben eine ausführliche Darstellung der bekannten U.S. Leasingstrukturen. Wesentliche Abweichungen zu den Strukturen, die die deutsche kommunale Seite zwischen 1999 und 2004 abgeschlossen hat, sind nicht ersichtlich.

In dem anschließenden Abschnitt "Analysis" erfolgt eine ausführliche rechtliche Stellungnahme zur steuerlichen Einordnung der Transaktion. Dies beinhaltet eine detaillierte Darstellung der U.S. Rechtsprechung, die von uns als deutsche Steuerberater nicht auf ihre Richtigkeit überprüft werden kann. Insoweit können wir lediglich die Ergebnisse und Schlußfolgerungen der U.S. Finanzverwaltung referieren.
An den Beginn der Analyse wird der auch in Deutschland geltende Grundsatz gestellt, daß die Substanz einer Transaktion und nicht ihre Form für die steuerliche Behandlung maßgeblich ist. SILO-Transaktionen seien fundamental unterschiedlich zu Sale-and-Lease-back Transaktionen, da der "Eigentümer/Leasinggeber" nicht die für die steuerliche Anerkennung erforderlichen Elemente des Eigentums erwerbe. Dies wird damit begründet, daß

der Leasingnehmer im Ergebnis lediglich den Barwertvorteil als Gegenleistung für die Beteiligung erhält und sämtliche sonstigen Zuflüsse unmittelbar wieder abfließen,

der Leasinggeber aufgrund der wirtschaftlichen Vorauszahlung (Defeasance) kein echtes Zahlungsausfallrisiko hat,

der Leasinggeber nicht das Risiko eines Wertverlustes der Leasinggegenstände trägt, sondern seine Finanzvorteile von der Wertentwicklung unabhängig sind und

die Beendigungsoption in Kombination mit den Regelungen zum Service Contract in erheblichem Maße die Wahrscheinlichkeit erhöht, daß der Leasingnehmer die Beendigungsoption ausüben werde. Dies sei unabhängig von der Wertentwicklung der Leasinggegenstände, da der Kaufoptionspreis bereits vollständig angespart werde.

Zusammenfassend wird festgestellt, daß der Leasinggeber kein sinnvolles Interesse an den Leasinggegenständen habe und nicht wirklich Nutzen und Lasten des Eigentums erwerbe und daher für U.S. Einkommensteuerzwecke nicht als Eigentümer anzusehen sei.

III.

Als nächsten Punkt stellt das Schreiben des IRS dar, daß die Verwaltungsauffassung, wonach aufgrund der SILO-Transaktion kein U.S. steuerliches Eigentum übergegangen ist und es an wirklichen Verbindlichkeiten mangelt, durch jedes der folgenden Merkmale besonders evident werde:

die Verwendung von Einzweckgesellschaften (Single Purpose Corporations),

die Form der wirtschaftlichen Vorauszahlung mit der Folge der Zahlung im Kreis,

der Umfang der Defeasance von mehr als 90% oder

die Art des Leasinggegenstandes oder die Vorgeschichte seiner Verwendung für die Kommune ("nature of the property or ist historic connection to the community") machen es unwahrscheinlich, daß die Beendigungsoption später nicht ausgeübt werden könnte.

Der IRS stellt hierbei klar, daß ein Fehlen einzelner oder auch aller der vorgenannten Merkmale nicht zur steuerlichen Anerkennung der SILO-Transaktion führen würde.

IV.

Das Schreiben des IRS verweist auf die Gesetzesänderung aus 2004 (American Jobs Creation Act), durch die SILO-Transaktionen mit Vertragsschluß nach dem 12. März 2004 steuerlich nicht mehr anerkannt werden. Das damalige Gesetzgebungsverfahren habe aber aufgezeigt, daß dies keine Legitimierung von Transaktionen bedeute, die vor diesem Stichtag abgeschlossen worden sind. Derartige Alttransaktionen seien nach allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen. Die mit dem vorliegenden Schreiben dargestellte Verwaltungsauffassung für Alttransaktionen wird somit nicht durch die Gesetzesänderung aus 2004 in Frage gestellt.

Als weiterer Punkt wird die Argumentation angesprochen, daß sich die Vertragsparteien - wenn auch fahrlässig - auf eine günstigere steuerliche Behandlung verlassen hätten. Hierzu wird das Urteil eines U.S. Steuergerichts zitiert, in dem es heißt "Wenn sich, wie hier, einem Steuerpflichtigen etwas präsentiert, das wie die fabelhafte Möglichkeit zur Steuervermeidung aussieht, so sollte er bedenken, daß er bei seinem Vorgehen auf eigene Gefahr handelt" (When, as here, a taxpayer is presented with what would appear to be a fabulous opportunity to avoid tax obligations, he should recognize that he proceeds at his own peril).

V.

Gemäß unserer Einschätzung verfestigt die U.S. Finanzverwaltung mit der aktuellen Stellungnahme vom Juni 2005 ihre bereits im Februar 2005 veröffentlichte "Notice 2005-13". Beide Papiere stellen keine Steuergesetzänderung dar, sondern lediglich die Rechtsauffassung der U.S. Bundesfinanzbehörde. Es ist damit zu rechnen, daß die hierin enthaltene Verwaltungsmeinung regelmäßig den U.S. Betriebsprüfungen zugrunde gelegt wird und daher auch vom Investor bei der Planung seiner weiteren Vorgehensweise berücksichtigt wird.

Die Beurteilung des Cross-Border-Leasings durch die U.S. Finanzverwaltung ist aus Sicht des deutschen Steuerrechts keineswegs überraschend. Sie entspricht der althergebrachten sog. Gesamtplanrechtsprechung des deutschen Bundesfinanzhofs. Demnach werden für die steuerrechtliche Beurteilung eine Mehrzahl von Rechtsgeschäften, die auf einer einheitlichen Planung (einem "Gesamtplan") beruhen und in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen, zu einem einzigen wirtschaftlichen Vorgang zusammengefaßt. Das wirtschaftliche Gesamt- oder Endergebnis wird sodann unter den Steuertatbestand subsumiert. Dies entspricht auch der ständigen Beurteilung des Cross-Border-Leasing Geschäfts durch die deutsche Finanzverwaltung und wurde in Deutschland in einer Vielzahl von verbindlichen Auskünften durch die für die deutsche Seite zuständigen Finanzämter bestätigt.

Auf der Grundlage der U.S. Verwaltungsauffassung aus Februar und Juni 2005 sind die in den Jahren 1999 bis 2004 abgeschlossenen U.S. Cross-Border-Leasing Geschäfte steuerlich nicht mehr vorteilhaft. Der ursprünglich bezweckte U.S. Steuervorteil wird voraussichtlich nicht erzielt werden können. Die Erwartungen der U.S. Vertragspartner hinsichtlich der steuerlichen Anerkennung der Leasingstruktur sind enttäuscht. Der Wegfall des bereits einkalkulierten Steuervorteils ist wirtschaftlich gleichbedeutend mit einem entsprechenden Verlust. Die zwischen 1999 und 2004 abgeschlossenen Cross-Border-Leasing Transaktionen stellen für die U.S. Seite aus heutiger Sicht somit ein großes Verlustgeschäft dar.

Düsseldorf, den 7. Juli 2005