Donnerstag, August 18, 2005

Vorzeitige Vertragsbeendigung

Viele U.S. Investoren haben in den letzten zwei Jahren mit ihrer U.S. Finanzverwaltung eine Absprache zur vorzeitigen Beendigung der Cross-Border-Leasing Verträge getroffen. Dies betrifft einerseits Verträge aus der Zeit zwischen 1996 und 1999, bei denen die U.S. Steuervorteile größtenteils bereits realisiert sind und nur ein geringer Fehlbetrag offen steht. Hier übersteigt der erhaltene U.S. Steuervorteils des Investors häufig den Schaden aus der vorzeitigen Beendigung. Andererseits gilt dies auch für Verträge aus der Zeit zwischen 1999 und 2003, bei denen die Vertragsauflösung sowohl im Hinblick auf die Finanzierungsstruktur als auch bezüglich der ursprünglich erwarteten Steuervorteile eine offene Finanzierungslücke von 20 bis 30% des Transaktionsvolumens hinterläßt.

Einzelheiten der vorzeitigen Vertragsbeendigung sind in dem Aufsatz "Die Party ist vorbei" im ENTSORGA-Magazin 7-8/2004 beschrieben. Dies umfaßt den Fall, daß die Auflösung einvernehmlich erfolgt, aber auch das sog. Endgame-Szenario, bei dem über die Folgen der Beendigung zwischen Investor und deutscher Seite kein Einvernehmen sondern Streit besteht.

Mittwoch, August 17, 2005

Pressemitteilung der [Bahngesellschaft]

Cross Border Leases aus 1997 und 1998:
[...] Bank und [Bahngesellschaft] beenden US Lease Transaktionen

Als einer der ersten Vertragspartner in Deutschland hat die [Bahngesellschaft] grenzüberschreitende Leasingverträge (US-Cross-Border-Lease) einvernehmlich vorzeitig beendet. Bei den Verträgen handelt es sich um zwei steuerorientierte Leasingtransaktionen (Lease-in/Lease-out) mit 94 Stadt- und Niederflurbahnen aus dem Jahr 1997 sowie mit einem Straßenbahn- und Busbetriebshof in [Stadt], der ein Jahr später abgeschlossen wurde; Laufzeiten jeweils 15 Jahre. Die durch diese Deals erzielten finanziellen Vorteile von über 16 Mio. Euro bleiben dem Unternehmen in vollem Umfang erhalten.

Zahlungsverpflichtungen entstehen der [Bahngesellschaft] durch diese Rückabwicklung nicht. Im Gegenteil: Sie verringern die Kosten im Vertragscontrolling und im Risikomanagement; theoretisch denkbare Risiken können durch die jetzige Beendigung nicht mehr eintreten. Fahrzeuge und Betriebshof befinden sich damit wieder in der vollständigen Verfügungsgewalt der [Bahngesellschaft]. Diese Verträge wären erst zwischen 2009 und 2014 ausgelaufen. Langwierige Abstimmungsprozesse mit den Amerikanern, die bei strukturellen Änderungen an den Leasingobjekten erforderlich werden, entfallen nun.

Die [...] Bank AG hatte im April sämtliche Recht und Pflichten aus diesen Deals von dem US-Partner erworben. Die Bank ist anschließend an die Vertragspartner herangetreten, die Leasingtransaktionen durch einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag zu beenden. „Aufgrund sehr konstruktiver und zügiger Verhandlungen konnten die Verträge bereits am 10. August in Kraft treten“, so [...], kaufmännischer Vorstand der [Bahngesellschaft].

Zum Hintergrund

* Lease Schienenfahrzeuge:
Das Geschäft basierte auf einer komplexen Abwicklung, in deren Zentrum Verleasen und Rückmieten von insgesamt 94 Stadtbahnwagen und Niederflurfahrzeugen stand. Der wirtschaftliche Ertrag wurde unter anderem durch den Eigenkapitaleinsatz eines US-Investors möglich, der den europäischen Partner an seinen steuerlichen Entlastungen beteiligte. Der derzeitige Abschluss war der erste seiner Art im Verkehrsverbund [...].

Die knapp 8,3 Mio. Euro Barwertvorteil wurden noch im Juni 1997 der [Bahngesellschaft] überwiesen und trugen kontinuierlich zur Ergebnisverbesserung bei. Die Fahrzeuge blieben juristisch und wirtschaftlich im Besitz des Verkehrsunternehmens und weiterhin in [...] im Einsatz.

Grundlage dieses Ertrags war die Möglichkeit amerikanischer Unternehmen, durch Kapitalanlage in den Genuss steuerlicher Stundungen zu kommen. Das Verfahren ist in etwa mit Abschreibungsverfahren beim Erwerb von Investitionsgütern vergleichbar, mit dem Unterschied, dass es sich hierbei um einen Mietabschluss handelte, bei dem der US-Fiskus dem Kapitaleigner Vorteile einräumt.

Direkter Partner der [Bahngesellschaft] war seinerzeit die [Landesbank], die die Fahrzeuge an einen US-Trust weitervermietete. Der Trust, der wiederum die Interessen des Eigenkapitalinvestors vertritt, vermietete die Stadtbahnen und Niederflurgelenkwagen – erneut über den deutschen Bankpartner – an das [...] Verkehrsunternehmen zurück. Mit der [...] Bank als Arrangeur des Deals hatte die [Bahngesellschaft] eine hundertprozentige Tochter der [...] Landesbank beauftragt.

* Lease Betriebshof [...]:
Mit der im Sommer 1998 in New York abgeschlossenen Leasingtransaktion hatte die [Bahngesellschaft] bereits zum zweiten Mal neue Finanzierungsmöglichkeiten zur Verbesserung ihrer Ertragslage genutzt. Der Leasingvertrag basierte auf der Vermietung und gleichzeitigen Rückmietung des 184.000 Quadratmeter großen Betriebshofes für Straßenbahnen und Busse in [...], der Ende 1991 in Betrieb ging.

Aus diesem US-Lease erwuchs der [Bahngesellschaft] ein Gesamtbetrag von rund 7,9 Mio. Euro. Das Transaktionsvolumen für den Betriebshof [...] betrug 112,5 Mio. Euro. Der Abschluss war der erste seiner Art für Betriebshöfe in Deutschland. Arrangeur des Deals war ebenfalls [...], eine hundertprozentige Tochter der [...] Landesbank.