Eine Dokumentation der DUE FINANCE Wirtschaftsberatung GmbH Steuerberatungsgesellschaft über Nachrichten, Veröffentlichungen und Entwicklungen in den Jahren 1998 bis 2006.
Montag, Juli 05, 2004
Ende eines öffentlichen Anlagetricks
... Doch selbst im schlechteren Fall wären die Kommunen eigentlich auf der sicheren Seite. Risiken durch Änderungen im Steuerrecht hätten die Amerikaner vertragsgemäß übernommen. Voraussetzung sei aber, daß die Städte so wasserdichte Verträge abgeschlossen hätten, daß es für die amerikanischen Partner keine Lücken gebe, die sie zum Vertragsbruch nutzen könnten oder die ihnen hohe Anwaltskosten in den Vereinigten Staaten bescheren könnten. Wie viele Städte lückenhafte Verträge hätten, darüber kann Eder nur spekulieren. „Viele Kommunen täten jedenfalls gut daran, sich mit dem Inhalt ihrer Verträge zu beschäftigen, und mögliche Schwachstellen herauszuarbeiten“, sagte er ..
Sonntag, Juli 04, 2004
SPD in Porz und Poll: Cross-Border-Leasing vor dem Ende?
Die umstrittenen Cross-Border-Leasing-Geschäfte deutscher Kommunen mit US-amerikanischen Investoren werden offenbar vom amerikanischen Gesetzgeber unterbunden. Das berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger in seiner Online-Ausgabe vom 6. Juli:
Die Geldquelle in den USA droht zu versiegen
Von Nadine Schwede
Offen ist offenbar nur noch, ob eine Neuregelung rückwirkend gelten soll.
Essen – Das Ende der von vielen finanzschwachen Kommunen gepriesenen "Cross-Border-Geschäfte" steht offenbar unmittelbar bevor: Die schon vor Monaten angekündigte Gesetzänderung, die diese ebenso beliebten wie umstrittenen Steuersparmodelle unterbindet, soll in den kommenden Wochen verabschiedet werden. Umstritten ist offenbar nur noch, ob die Änderungen rückwirkend oder "nur" für Neuverträge gelten werden. Mit dem Ende der Transaktionen lauert zudem eine neue Gefahr: Die amerikanischen Partner könnten versuchen, auf Kosten der Kommunen aus alten Verträgen auszuscheiden.
Zahlreiche Kommunen verpachteten in den vergangenen Jahren Kanalisation, Messehallen oder Straßenbahnanlagen an US-Investoren und spülten damit Millionenbeträge in die leeren Haushaltskassen. Kritiker bewerteten die Übersee-Geschäfte der Städte und Gemeinden, von denen es bundesweit seit Mitte der 90er Jahre mehr als 150 gab, als dubiose Luftgeschäfte.
Das "Cross Border Leasing" (CBL) beruht auf einem Trick zu Lasten des US-Steuerzahlers: Auf Basis einer komplexen rechtlichen Konstruktion verpachten Städte ihre Infrastruktur langfristig an einen US-Investor und mieten sie umgehend zurück. Zwar bleibt die deutsche Seite rechtlicher Eigentümer, in den USA wird der Investor aber wegen der langen Laufzeit zumindest als wirtschaftlicher Eigentümer angesehen – und kann die Investition steuerlich nutzen. Ein Teil der ersparten Steuermillionen fließt dann an den deutschen Partner zurück – meist ein zumindest zweistelliger Millionenbetrag.
In den vergangenen Wochen haben US-Senat und -Repräsentantenhaus ihre Vorlagen für Steueränderungsgesetze verabschiedet, von denen auch die CBL-Geschäfte betroffen sind. Das Problem: Nach dem Entwurf des Senats sollen die Transaktionen auch rückwirkend nicht mehr abgeschrieben werden können. "Wenn die Abschreibungsoption entfällt, ist das für den Investor katastrophal", sagt der Geschäftsführer der Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft Due Finance, Ulrich Eder. Es könnten Vertragsbrüche provoziert werden. Das Modell des Repräsentantenhauses bezieht sich dagegen nur auf zukünftige Verträge. "Und dieser Entwurf wird im Kongress durchkommen, das sagt mir mein Bauch", so der CBL-Experte.
Doch selbst im schlechteren Fall wären die Kommunen eigentlich auf der sicheren Seite. Risiken durch Änderungen im Steuerrecht hätten die Amerikaner vertragsgemäß übernommen. Voraussetzung sei aber, dass die Städte so wasserdichte Verträge abgeschlossen hätten, dass es für die US-Partner keine Lücken gebe, die sie zum Vertragsbruch nutzen könnten oder die ihnen hohe Anwaltskosten in den USA bescheren könnten. Wie viele Städte lückenhafte Verträge hätten, darüber kann Eder nur spekulieren. "Viele Kommunen täten jedenfalls gut daran, sich mit dem Inhalt ihrer Verträge zu beschäftigen, und mögliche Schwachstellen herauszuarbeiten", sagte er.
Beim NRW-Landesrechnungshof läuten die Alarmglocken: Die seitenlangen Verträge böten so viele Fallstricke, vor denen sich die Kommunen gar nicht umfassend schützen könnten. Sollte eine Stadt dann durch eine Rückzahlungsverpflichtung in eine finanzielle Schieflage geraten, müsse am Ende gar das Land zahlen. Es sei immerhin notfalls verpflichtet, für die Kommune einzustehen. Das Landesinnenministerium sieht es gelassener: "Wir wissen von keinem Vertrag, der ohne entsprechende Rückversicherung abgeschlossen wurde", sagt eine Sprecherin.
Auch viele Städte geben sich sorglos. "Wir haben unsere Verträge so ausgehandelt, dass das Steueränderungsrisiko in voller Höhe beim US-Investor bleibt", sagt etwa Essens Kämmerer Marius Nieland. Der Stadt hatte das Verleasen ihrer Messehallen 2001 etwa 20 Millionen Euro gebracht, für die Schieneninfrastruktur gab es ein Jahr später 70 Millionen Euro. Genauso in Bochum: Die Stadt hat keine Zweifel an der Rechtsgültigkeit ihres CBL-Geschäfts, bei dem die Vermietung des Abwasserkanalnetzes 20 Millionen Euro einbrachte. (dpa)
Donnerstag, Juli 01, 2004
Cash für Kämmerer Teil III - Die Party ist vorbei
Als dritter und letzter Teil der Cash-für-Kämmerer-Trilogie erschien im Juli/August 2004 Heft des ENTSORGA-Magazins "Cash für Kämmerer Teil III: Die Party ist vorbei - Cross-Border-Leasing wird in USA mit Steuerrecht verhindert". Der Aufsatz nimmt die spätere Gesetzgebungsstand in den USA vorweg und erläutert die grundlegend veränderte Beurteilung der in den letzten Jahren abgeschlossenen Verträge durch die öffentliche Meinung sowie Politik in den USA, Art und Höhe des Risikos nachträglicher Zusatzzahlungen durch den Leasingnehmer, die Voraussetzungen und Folgen eines Vertragsbruchs durch den Leasingnehmer oder den Investor, die hälftige Aufteilung der amerikanischen Steuerrisiken zwischen deutscher und U.S. Seite aufgrund der internen Steuerentschädigungsvereinbarung, die sachgerechte Vorgehensweise der deutschen Seite bei operativen, strukturellen oder finanziellen Veränderungen während der Vertragslaufzeit, die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Nichtanerkennung des Steuersparmodells in den USA, sowie die strategisch richtige Vorgehensweise der deutschen Seite bei einer Schieflage ihrer kommunalen Leasingtransaktion.
Entsorga-Magazin Juli/August 2004
Download bei entsorga-magazin.de
Resümee: Der Blick zurück auf die CBL-Jahre
Zwischen 1998 und 2004 hatte sich fast jede grössere Kommune mit der Möglichkeit zum Abschluß eines Cross-Border-Leasing Geschäfts beschäfti...
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Zwischen 1998 und 2004 hatte sich fast jede grössere Kommune mit der Möglichkeit zum Abschluß eines Cross-Border-Leasing Geschäfts beschäfti...
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OFD Hannover Verfügung vom 19. 9. 2006 - S 7100 - 611 - StO 172 Bei Verkehrsbetrieben ist im Zusammenhang mit der Anschaffung von Fahrzeugen...
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Die im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden Leasinggegenstände sind weiterhin in deren Steuerbilanzen als Aktivposten anzusetzen. Die Bu...