Der "American Jobs Creation Act of 2004" wurde vor wenigen Tagen von den U.S. amerikanischen Gesetzgebungsgremien mit 69 zu 17 (Senate) bzw. 280 zu 141 Stimmen (House) beschlossen und inzwischen Präsident Bush zur Unterschrift vorgelegt. Es ist damit zu rechnen, daß die Unterschriftsleistung in den nächsten Tagen erfolgt, ohne daß sich am bisher vorliegenden Gesetzestext noch etwas ändern wird.
Es handelt sich um eines der umfassendsten Änderungen des amerikanischen Unternehmenssteuerrechts, insbesondere um 580 Änderungen des Internal Revenue Codes, die 274 Vorschriften betreffen. Bestandteil des Änderungsgesetzes ist auch eine Umgestaltung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Leasingtransaktionen steuerbefreiter Leasingnehmer. Hierzu gehören auch deutsche Vertragspartner von U.S. Cross-Border-Leasing Transaktionen, da diese ebenfalls in den USA nicht steuerpflichtig sind. Die einschlägigen Regelungen Sec. 848 und 849 sind nachfolgend in der Endfassung vom 7. Oktober 2004 beigefügt.
Sec. 849 (Seite 506 der Anlage) regelt den zeitlichen Anwendungsbereich der Neuregelung. Demnach gilt die gesetzliche Verschärfung der steuerlichen Vorschriften für alle Leasingverträge, die nach dem 12. März 2004 abgeschlossen worden sind ("shall apply to leases entered into after March 12, 2004".). Die in Sec. 849 Buchstabe b genannten Ausnahmen sind für Cross-Border-Leasing Transaktionen deutscher Kommunen und kommunaler Unternehmen nicht einschlägig. Für die bis zum 12. März 2004 abgeschlossenen Leasingtransaktionen besteht somit Bestandsschutz. Sie werden von der Neuregelung nicht betroffen.
Eine Dokumentation der DUE FINANCE Wirtschaftsberatung GmbH Steuerberatungsgesellschaft über Nachrichten, Veröffentlichungen und Entwicklungen in den Jahren 1998 bis 2006.
Mittwoch, Oktober 13, 2004
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