Von der Abteilung für öffentliche Angelegenheiten
11. Februar 2005
Finanzministerium erläßt Richtlinie für mißbräuchliche "SILO" Gestaltungen
Das Finanzministerium und die Bundessteuerbehörde ("IRS") haben heute eine Richtlinie herausgegeben, die "sale-in/lease-out" oder "SILO" Gestaltungen als mißbräuchliche Steuerumgehungstransaktionen festlegen.
SILO Gestaltungen sehen vor, das Steuerrecht auszunutzen, indem steuerliche Vorteile von einer steuerneutralen Partei, die diese nicht nutzen kann, auf einen Steuerzahler verlagert werden, der diese nutzen kann. Steuerzahler, die einen SILO Vertrag schließen, können aufgrund eines Mietvertrages keinen Anspruch auf Steuervorteile wie ein Eigentümer eines Anlagegegenstandes geltend machen, weil sie kein Eigentum des Anlagegegenstandes im steuerlichen Sinne erwerben.
In dem amerikanischen Arbeitsplatzbeschaffungsgesetz ("American Jobs Creation Act") von 2004 hat der Kongreß Einschränkungen der Abzugsfähigkeit von Verlusten künftiger SILO Transaktionen verordnet. Die jetzige Bekanntmachung informiert Steuerzahler darüber, daß der IRS die behaupteten Steuervorteile, die von Steuerzahlern beansprucht werden, die frühere SILO Transaktionen abgeschlossen haben, aus einer Anzahl von Gründen angreifen wird. Ferner wurde erklärt, daß SILO's als eingetragene Transaktionen ("listed transactions") gelten. Steuerzahler, die SILO Transaktionen abgeschlossen haben und die verpflichtet sind Steuererklärungen einzureichen, müssen ihre Beteiligungen bei der IRS bekanntgeben. Zusätzlich müssen Arrangeure von eingetragenen Transaktionen Verzeichnisse von Investoren aufbewahren und in bestimmten Fällen solche Transaktionen an den IRS melden.
Eine Kopie dieser Bekanntmachung ist beigefügt.
Eine Dokumentation der DUE FINANCE Wirtschaftsberatung GmbH Steuerberatungsgesellschaft über Nachrichten, Veröffentlichungen und Entwicklungen in den Jahren 1998 bis 2006.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Resümee: Der Blick zurück auf die CBL-Jahre
Zwischen 1998 und 2004 hatte sich fast jede grössere Kommune mit der Möglichkeit zum Abschluß eines Cross-Border-Leasing Geschäfts beschäfti...
-
Zwischen 1998 und 2004 hatte sich fast jede grössere Kommune mit der Möglichkeit zum Abschluß eines Cross-Border-Leasing Geschäfts beschäfti...
-
OFD Hannover Verfügung vom 19. 9. 2006 - S 7100 - 611 - StO 172 Bei Verkehrsbetrieben ist im Zusammenhang mit der Anschaffung von Fahrzeugen...
-
Die im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden Leasinggegenstände sind weiterhin in deren Steuerbilanzen als Aktivposten anzusetzen. Die Bu...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen