Senatsverwaltung für Finanzen Berlin
Pressemitteilung vom 21.06.2005 zu "Cross-Border-Leasing"
Der Senat hat auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Thilo Sarrazin eine Mitteilung zur Kenntnisnahme an das Abgeordnetenhaus zu sogenannten "Cross-Border-Leasing"-Verträgen beschlossen.
Das Abgeordnetenhaus hatte den Senat in seiner Sitzung am 14.04.2005 aufgefordert, sicherzustellen, dass das Land Berlin und seine Beteiligungsunternehmen zukünftig keine Verträge nach dem Finanzierungsmodell des "Cross-Border-Leasing" mehr abschließen. Dazu berichtet der Senat, dass solche Transaktionen inzwischen aufgrund von gesetzlichen Änderungen in den USA ohnehin keine wirtschaftliche Attraktivität mehr haben und in der bisherigen Struktur nicht mehr abgeschlossen werden.
Hintergrund sind die vom US-Kongress im Oktober 2004 verabschiedeten neuen Regelungen zur steuerlichen Behandlung solcher Transaktionen. Sie gelten für derartige Verträge, die nach dem 12. März 2004 abgeschlossen wurden, für ältere Fälle besteht grundsätzlich Bestandsschutz.
Eine Dokumentation der DUE FINANCE Wirtschaftsberatung GmbH Steuerberatungsgesellschaft über Nachrichten, Veröffentlichungen und Entwicklungen in den Jahren 1998 bis 2006.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Resümee: Der Blick zurück auf die CBL-Jahre
Zwischen 1998 und 2004 hatte sich fast jede grössere Kommune mit der Möglichkeit zum Abschluß eines Cross-Border-Leasing Geschäfts beschäfti...
-
Zwischen 1998 und 2004 hatte sich fast jede grössere Kommune mit der Möglichkeit zum Abschluß eines Cross-Border-Leasing Geschäfts beschäfti...
-
OFD Hannover Verfügung vom 19. 9. 2006 - S 7100 - 611 - StO 172 Bei Verkehrsbetrieben ist im Zusammenhang mit der Anschaffung von Fahrzeugen...
-
Die im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden Leasinggegenstände sind weiterhin in deren Steuerbilanzen als Aktivposten anzusetzen. Die Bu...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen