Freitag, Juli 29, 2005

Das Bundesfinanzministerium stellt die Stellungnahme der DUE FINANCE allen Finanzbehörden zur Verfügung

 Das BMF hat dem StGB NRW ein Schreiben der DUE FINANCE Wirtschaftsberatung GmbH zur Verfügung gestellt, in dem DUE FINANCE über eine aktuelle Stellungnahme des amerikanischen Internal Revenue Service (IRS) zur US-steuerlichen Behandlung von Cross-Border-Transaktionen berichtet. Das Schreiben ist im Intranet des StGB NRW unter „Fachinfo & Service“, „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, "Cross-Border-Leasing“, abrufbar. Bei dem Internal Revenue Service handelt es sich um eine US-Regierungsbehörde, die zuständig ist für die Besteuerung und den Steuerrechtsvollzug.


Nach der Stellungnahme des IRS können auch vor der im Jahr 2004 durch den American Job Creation Act erfolgten Steuerrechtsänderungen geschlossene Cross-Border-Leasing Transaktionen nicht von den damit beabsichtigten steuerlichen Vorteilen profitieren. Zur Begründung wird angeführt, dass diese Sale-in-and-lease-out-Transaktionen fundamental unterschiedlich zu Sale-and-lease-back Transaktionen seien, da der Leasinggeber kein sinnvolles Interesse an den Leasinggegenständen habe und nicht wirklich Nutzen und Lasten des Eigentümers erwerbe. In der Konsequenz dieser Bewertung durch das IRS kommt es deshalb für die deutschen kommunalen Partner einer Cross-Border-Leasing Transaktion unabhängig von dem Stichtag der Steuerrechtsänderung maßgeblich darauf an, welcher Partner laut des geschlossenen Vertrages das US-Steurrechtsänderungsrisiko übernommen hat.

Az.: IV/1 808-00


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