Eine Dokumentation der DUE FINANCE Wirtschaftsberatung GmbH Steuerberatungsgesellschaft über Nachrichten, Veröffentlichungen und Entwicklungen in den Jahren 1998 bis 2006.
Mittwoch, Juni 09, 2004
Aktuelle Entwicklungen
Die vom Senat beschlossene Gesetzesvorlage sieht allerdings eine Sonderregelung für Cross-Border-Leasing Transaktionen vor, also für Verträge mit nicht-amerikanischen Leasingnehmern. Bezüglich grenzüberschreitender Leasingtransaktionen soll die Neuregelung ab dem Bilanzjahr 2005 auch für die Verträge gelten, die vor dem Stichtag abgeschlossen worden sind. Dies würde bedeuten, dass die Investoren ab dem Jahr 2005 aus den Altverträgen mit deutschen Vertragsparteien keine steuerlichen Vorteile mehr ziehen könnten, während Altverträge mit U.S. Städten auf Dauer einen umfassenden Bestandsschutz genießen.
Die Gesetzgebungsvorlage des Senats erhält erst mit Beschluß des U.S. Kongresses verbindliche Gesetzeskraft. Es gilt als sicher, daß die allgemeinen Regeln gegen Leasingtransaktionen letztlich bestätigt werden und Neuabschlüsse somit nicht mehr zu erwarten sind. Ob der Kongreß die speziellen Diskriminierungsregelungen für ausländische Leasingtransaktionen (d.h. auch mit deutschen Leasingnehmern) ebenfalls übernehmen wird, kann trotz des eindeutigen Mehrheitsvotums im Senat nicht verläßlich vorher gesagt werden. Die Dramatik einer rückwirkenden Steuerrechtsänderung wäre insoweit für die deutsche Seite sehr positiv, als damit festgelegt würde, daß die Steuervorteile aufgrund einer Handlung des U.S. Gesetzgebers und nicht aufgrund einer entschädigungspflichtigen Handlung des Leasingnehmers entfallen. Das Betriebsprüfungsrisiko würde somit vollständig vermieden.
Falls die Senatsvorlage unverändert Gesetzeskraft erlangen sollte, würde dies bedeuten, daß die althergebrachte U.S. amerikanische und internationale Rechtstradition bezüglich des steuerlichen Bestands- und Vertrauensschutzes nur für inneramerikanische Geschäfte, nicht jedoch für Auslandsaktivitäten amerikanischer Unternehmen Anwendung findet. Für deutsche Leasingnehmer würde sich die Frage stellen, ob die amerikanischen Vertragspartner gute Verlierer sind und wie mit grenzüberschreitenden Verträgen zu verfahren ist, die der Gegenseite nicht die erhofften steuerlichen Vorteile verschaffen. Bitte sprechen Sie uns an, um den sachgerechten Handlungsbedarf zu erörtern.
Samstag, April 17, 2004
Gemeinden verpachten Infrastruktur an Übersee
Ein Artikel im Stern referiert ein Interview mit Dr. Ulrich Eder, dem Gesellschafter-Geschäftsführer der DUE FINANCE.
... Nach Ansicht des CBL-Experten und Geschäftsführers der Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft Due Finance, Ulrich Eder, lohnt sich das Geschäft nur bei Einrichtungen, denen eine lange Laufzeit vorausgesagt wird. Zwar wird in den meisten Fällen ein Rückkaufrecht nach 25 oder 30 Jahren vereinbart, bis dahin kann die Anlage aber nicht stillgelegt werden. Dies wäre ein Vertragsbruch, bei dem die Kommune Schadenersatz zahlen müsste - etwa das Vierfache der zuvor eingenommenen Summe...
... "Man stelle sich vor, wir müssten bei jedem Umbau von Rolltreppen, Aufzügen und Läden erst die Zustimmung des Investors einholen". Nötige Streckenänderungen wären noch schwieriger durchzusetzen. "Atmendes Netz" nennt das Eder. Die Freiheit der flexiblen Streckenplanung sei der Knackpunkt für die Sicherheit der Verkehrsnetz-Leasing-Geschäfte. Je detaillierter dies in einem Vertrag festgelegt ist, umso günstiger ist dies für die deutsche Gemeinde. Eder hat unter anderem den nordrhein-westfälischen Städten Essen, Düsseldorf und Dortmund bei Transaktionen mit US-Investoren zur Seite gestanden...
Gemeinden verpachten Infrastruktur an Übersee
...Kritiker sehen unterdessen noch ein Risiko: Die US-Steuerbehörde beobachte auf der Suche nach Steuerschlupflöchern auch die Leasing-Geschäfte und wolle schärfere Gesetze dagegen einführen. "Eine Gesetzesänderung würde einen Neuabschluss verhindern. Im Hinblick auf bereits abgeschlossene Verträge würde dies aber nicht dazu führen, dass die deutsche Seite vertragsbrüchig wird oder den Barwertvorteil zurück erstatten müsste", relativiert Eder diese Aussagen...
Samstag, April 10, 2004
Dienstag, März 30, 2004
Deal of the Year 2003
(Die Zeitschrift Euromoney / Asset Finance wählt im März jeden Jahres den "Deal des Jahres" aus dem Vorjahr. Die Preise werden jeweils im März auf der Big Ticket Leasing Conference in London übergeben.)
Mittwoch, März 17, 2004
Der letzte Auftritt von Pam Olson
Beitrag in der Welt zu einer möglichen Gesetzesänderung im Cross Border Leasing mit der Stellungnahme von Dr. Ulrich Eder, Gesellschafter-Geschäftsführer DUE FINANCE Wirtschaftsberatung GmbH Steuerberatungsgesellschaft.
... "Das ist wahrscheinlich das Ende aller Cross-Border-Lease-Geschäfte", meint ein führender deutscher Arrangeur. Ulrich Eder aber, der Chef der Düsseldorfer Due Finance, verweist darauf, dass "noch gar nichts entschieden" sei und verbreitet auf seiner Website unverändert Optimismus: "Nach den uns vorliegenden Stellungnahmen der amerikanischen Steueranwälte besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass der Entwurf abgelehnt wird."
Mittwoch, März 03, 2004
Will SILOs Collapse?
Resümee: Der Blick zurück auf die CBL-Jahre
Zwischen 1998 und 2004 hatte sich fast jede grössere Kommune mit der Möglichkeit zum Abschluß eines Cross-Border-Leasing Geschäfts beschäfti...
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Zwischen 1998 und 2004 hatte sich fast jede grössere Kommune mit der Möglichkeit zum Abschluß eines Cross-Border-Leasing Geschäfts beschäfti...
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In großem Stil verleasen klamme Kommunen ihr Immobilienvermögen in die USA. Experten warnen vor den Risiken der Luftgeschäfte, Bürgerinitiat...
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Der neunte Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster hat am 23. November 2006 zutreffend entschieden, dass die Einnah...


