Mittwoch, Juni 09, 2004

Aktuelle Entwicklungen

Der U.S. amerikanische Senat hat am 11. Mai 2004 mit einer großen Mehrheit von 92 zu 5 Stimmen einem mehr als eintausend Seiten umfassenden Steuerrechtsänderungspaket zugestimmt. Bestandteil der neuen Gesetzgebung sind auch Regelungen, die Leasingtransaktionen mit steuerbefreiten Leasingnehmern verhindern sollen. Derartige steuerbefreite Leasingnehmer sind sowohl amerikanische Städte als auch deutschen Kommunen und kommunale Unternehmen, da diese ebenfalls keine U.S. amerikanischen Steuern zahlen. Die Neuregelung wird voraussichtlich mit Wirkung zum 18. November 2003, 1. Januar 2004 oder 11. Februar 2004 in Kraft treten. Neuabschlüsse nach diesem Stichtag würden dann für die Investorenseite nicht mehr steuerlich vorteilhaft sein. Die Neuregelung sieht vor, daß der Aufwand für Leasingraten steuerlich nur begrenzt geltend gemacht werden kann, Verlustverrechnungsmöglichkeiten nur beschränkt genutzt werden können und auch die Abschreibungsmöglichkeiten eingeschränkt werden.

Die vom Senat beschlossene Gesetzesvorlage sieht allerdings eine Sonderregelung für Cross-Border-Leasing Transaktionen vor, also für Verträge mit nicht-amerikanischen Leasingnehmern. Bezüglich grenzüberschreitender Leasingtransaktionen soll die Neuregelung ab dem Bilanzjahr 2005 auch für die Verträge gelten, die vor dem Stichtag abgeschlossen worden sind. Dies würde bedeuten, dass die Investoren ab dem Jahr 2005 aus den Altverträgen mit deutschen Vertragsparteien keine steuerlichen Vorteile mehr ziehen könnten, während Altverträge mit U.S. Städten auf Dauer einen umfassenden Bestandsschutz genießen.

Die Gesetzgebungsvorlage des Senats erhält erst mit Beschluß des U.S. Kongresses verbindliche Gesetzeskraft. Es gilt als sicher, daß die allgemeinen Regeln gegen Leasingtransaktionen letztlich bestätigt werden und Neuabschlüsse somit nicht mehr zu erwarten sind. Ob der Kongreß die speziellen Diskriminierungsregelungen für ausländische Leasingtransaktionen (d.h. auch mit deutschen Leasingnehmern) ebenfalls übernehmen wird, kann trotz des eindeutigen Mehrheitsvotums im Senat nicht verläßlich vorher gesagt werden. Die Dramatik einer rückwirkenden Steuerrechtsänderung wäre insoweit für die deutsche Seite sehr positiv, als damit festgelegt würde, daß die Steuervorteile aufgrund einer Handlung des U.S. Gesetzgebers und nicht aufgrund einer entschädigungspflichtigen Handlung des Leasingnehmers entfallen. Das Betriebsprüfungsrisiko würde somit vollständig vermieden.

Falls die Senatsvorlage unverändert Gesetzeskraft erlangen sollte, würde dies bedeuten, daß die althergebrachte U.S. amerikanische und internationale Rechtstradition bezüglich des steuerlichen Bestands- und Vertrauensschutzes nur für inneramerikanische Geschäfte, nicht jedoch für Auslandsaktivitäten amerikanischer Unternehmen Anwendung findet. Für deutsche Leasingnehmer würde sich die Frage stellen, ob die amerikanischen Vertragspartner gute Verlierer sind und wie mit grenzüberschreitenden Verträgen zu verfahren ist, die der Gegenseite nicht die erhofften steuerlichen Vorteile verschaffen. Bitte sprechen Sie uns an, um den sachgerechten Handlungsbedarf zu erörtern.

Samstag, April 17, 2004

Gemeinden verpachten Infrastruktur an Übersee

 Ein Artikel im Stern referiert ein Interview mit Dr. Ulrich Eder, dem Gesellschafter-Geschäftsführer  der DUE FINANCE. 

... Nach Ansicht des CBL-Experten und Geschäftsführers der Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft Due Finance, Ulrich Eder, lohnt sich das Geschäft nur bei Einrichtungen, denen eine lange Laufzeit vorausgesagt wird. Zwar wird in den meisten Fällen ein Rückkaufrecht nach 25 oder 30 Jahren vereinbart, bis dahin kann die Anlage aber nicht stillgelegt werden. Dies wäre ein Vertragsbruch, bei dem die Kommune Schadenersatz zahlen müsste - etwa das Vierfache der zuvor eingenommenen Summe...


... "Man stelle sich vor, wir müssten bei jedem Umbau von Rolltreppen, Aufzügen und Läden erst die Zustimmung des Investors einholen". Nötige Streckenänderungen wären noch schwieriger durchzusetzen. "Atmendes Netz" nennt das Eder. Die Freiheit der flexiblen Streckenplanung sei der Knackpunkt für die Sicherheit der Verkehrsnetz-Leasing-Geschäfte. Je detaillierter dies in einem Vertrag festgelegt ist, umso günstiger ist dies für die deutsche Gemeinde. Eder hat unter anderem den nordrhein-westfälischen Städten Essen, Düsseldorf und Dortmund bei Transaktionen mit US-Investoren zur Seite gestanden...



Gemeinden verpachten Infrastruktur an Übersee

Mit dem Verpachten von Abwasserkanälen, Müllverbrennungsanlagen und U-Bahnnetzen an amerikanische Investoren spülen immer mehr Städte und Gemeinden in ganz Deutschland Millionenbeträge in die leeren Haushaltskassen. <mehr>

...Kritiker sehen unterdessen noch ein Risiko: Die US-Steuerbehörde beobachte auf der Suche nach Steuerschlupflöchern auch die Leasing-Geschäfte und wolle schärfere Gesetze dagegen einführen. "Eine Gesetzesänderung würde einen Neuabschluss verhindern. Im Hinblick auf bereits abgeschlossene Verträge würde dies aber nicht dazu führen, dass die deutsche Seite vertragsbrüchig wird oder den Barwertvorteil zurück erstatten müsste", relativiert Eder diese Aussagen...

Dienstag, März 30, 2004

Deal of the Year 2003

Beratung bei einer der letzten abgeschlossenen Cross-Border-Leasing Transaktionen. Prämiert als Deal of the Year 2003. Gratulation an den Mandanten und Danke für die erfolgreiche Zusammenarbeit!

(Die Zeitschrift Euromoney / Asset Finance wählt im März jeden Jahres den "Deal des Jahres" aus dem Vorjahr. Die Preise werden jeweils im März auf der Big Ticket Leasing Conference in London übergeben.)

Mittwoch, März 17, 2004

Der letzte Auftritt von Pam Olson

Beitrag in der Welt zu einer möglichen Gesetzesänderung im Cross Border Leasing mit der Stellungnahme von Dr. Ulrich Eder,  Gesellschafter-Geschäftsführer DUE FINANCE Wirtschaftsberatung GmbH Steuerberatungsgesellschaft.

... "Das ist wahrscheinlich das Ende aller Cross-Border-Lease-Geschäfte", meint ein führender deutscher Arrangeur. Ulrich Eder aber, der Chef der Düsseldorfer Due Finance, verweist darauf, dass "noch gar nichts entschieden" sei und verbreitet auf seiner Website unverändert Optimismus: "Nach den uns vorliegenden Stellungnahmen der amerikanischen Steueranwälte besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass der Entwurf abgelehnt wird." 



Mittwoch, März 03, 2004

Will SILOs Collapse?

The U.S. leasing industry is fighting for the survival of a technique it claims is legitimate but the Bush Administration wants to shut down and Senate Finance Committee Chairman Charles Grassley (R-Iowa) denounces as "good, old-fashioned tax fraud." <more>

Resümee: Der Blick zurück auf die CBL-Jahre

Zwischen 1998 und 2004 hatte sich fast jede grössere Kommune mit der Möglichkeit zum Abschluß eines Cross-Border-Leasing Geschäfts beschäfti...