Montag, Juni 28, 2004

Aktuelle Entwicklungen

Der U.S. amerikanische Kongress wird voraussichtlich noch vor dem 26. Juli - dem Beginn der Sommerpause - die U.S. Steuergesetze so ändern, daß Cross-Border-Leasing Transaktionen mit der deutschen öffentlichen Hand nicht mehr möglich sind. Die Senatsvorlage sieht zwar eine Rückwirkung für bereits abgeschlossene Leasingtransaktionen vor; dies wird aber aller Voraussicht nach keine Gesetzeskraft erlangen.

Wenn es gemäß der Vorlage des Repräsentantenhauses keine gesetzliche Rückwirkung gibt, bleibt die steuerliche Anerkennung der Einzelfallprüfung in der Betriebsprüfung des Investors überlassen. Insoweit ist vom deutschen Leasingnehmer sicher zu stellen, daß er für ein Entfallen des Steuervorteils nicht verantwortlich gemacht werden kann. Anderenfalls sehen die üblichen vertraglichen Regelungen bekanntermaßen vor, daß er hierfür in vollem Umfang schadensersatzpflichtig ist.

Der Landesrechnungshof NRW hat unmittelbar nach der öffentlichen Bekanntmachung der Tatsache, daß ein Neuabschluß nach sieben erfolgreichen Leasingjahren nunmehr nicht mehr möglich ist, vor dem Abschluß von U.S. Lease-Geschäften eindringlich gewarnt. Auch auf amerikanischer Seite werden Cross-Border-Leasing Transaktionen inzwischen als inakzeptabel angesehen und ihre steuerliche Anerkennung aggressiv angegriffen. Trotz der damaligen detaillierten und formellen Registrierung jedes einzelnen Steuersparmodells bei den U.S: Finanzbehörden gibt sich die U.S. Politik überrascht und empört, daß auf Kosten des U.S. Steuerzahlers die deutsche und europäische Infrastruktur finanziert wurde.

Die Kommunen, Zweckverbände und kommunalen Unternehmen sollten durch eine sachgerechtes Risikomanagement sicher stellen, daß es bei der bisherigen Win-win-Situation bleibt.

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