Donnerstag, August 18, 2005

Vorzeitige Vertragsbeendigung

Viele U.S. Investoren haben in den letzten zwei Jahren mit ihrer U.S. Finanzverwaltung eine Absprache zur vorzeitigen Beendigung der Cross-Border-Leasing Verträge getroffen. Dies betrifft einerseits Verträge aus der Zeit zwischen 1996 und 1999, bei denen die U.S. Steuervorteile größtenteils bereits realisiert sind und nur ein geringer Fehlbetrag offen steht. Hier übersteigt der erhaltene U.S. Steuervorteils des Investors häufig den Schaden aus der vorzeitigen Beendigung. Andererseits gilt dies auch für Verträge aus der Zeit zwischen 1999 und 2003, bei denen die Vertragsauflösung sowohl im Hinblick auf die Finanzierungsstruktur als auch bezüglich der ursprünglich erwarteten Steuervorteile eine offene Finanzierungslücke von 20 bis 30% des Transaktionsvolumens hinterläßt.

Einzelheiten der vorzeitigen Vertragsbeendigung sind in dem Aufsatz "Die Party ist vorbei" im ENTSORGA-Magazin 7-8/2004 beschrieben. Dies umfaßt den Fall, daß die Auflösung einvernehmlich erfolgt, aber auch das sog. Endgame-Szenario, bei dem über die Folgen der Beendigung zwischen Investor und deutscher Seite kein Einvernehmen sondern Streit besteht.

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