Mittwoch, März 05, 2003

Strukturelemente Cross-Border-Leasing

Die Struktur des Cross-Border-Leasing Geschäfts

Bei der Leasingstruktur ist zwischen der Vermietung, der Finanzierung sowie der Absicherung streng zu trennen:

* Zunächst erfolgt eine Vermietung der Vermögensgegenstände von der deutschen an die U.S. Seite über 99 Jahre. Gleichzeitig erfolgt die Rückanmietung derselben Gegenstände von der U.S. Seite über 30 Jahre. Nach dem zeitlichem Ablauf des Rückmietvertrages besteht eine Beendigungsoption. Die Option muß in jedem Fall ausgeübt werden. Sie hat die Vollbeendigung der Mietverhältnisse zur Folge.

* Der Mietzins für den Hauptmietvertrag wird durch die U.S. Seite rechtlich vorausgezahlt. Von deutscher Seite wird die Mietzinszahlung für den Rückmietvertrag und der Kaufoptionspreis lediglich wirtschaftlich vorausbezahlt. Sämtliche Zahlungsbeträge sind auf den Tag des Vertragsabschlusses auf ihren Barwert abgezinst. Der verbleibende Differenzbetrag wird bei Vertragsabschluß als Barwertvorteil vereinnahmt.

* Zur dinglichen Absicherung des Hauptmietvertrages wurde in den letzten Jahren typischerweise eine Dienstbarkeit oder ein Nießbrauch bezüglich der Anlage vereinbart. Hinsichtlich des Beendigungswerts ("Termination Value") bei Vertragsbruch wird ein Letter of Credit oder zumindest eine bedingte schuldrechtliche Verpflichtung hierzu vereinbart. Die Rechte des Trusts aus dem Hauptmietvertrag, dem Rückmietvertrag sowie der an ihn abgetretenen Rechte aus Zahlungsübernahmen werden an die Darlehensbank abgetreten, die als Agent agiert.

Im Ergebnis handelt es sich für die Leasingnehmerseite um eine geschlossene Finanzierung ("Karussellgeschäft"), für die Banken um eine bankübliche Finanzierung und für die Investorenseite um einen Erwerbsvorgang.

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