Donnerstag, Februar 17, 2005

Deutscher Städtetag: US-Cross-Border-Leasing; Mitteilung des IRS vom 11. Februar 2005

In unseren Mitteilungen vom 16. November 2004 hatten wir darauf verwiesen, daß im Oktober 2004 der Senat und das Repräsentantenhaus des US-Kongresses die sogenannte PSC/ETI Tax Bill (H.R.4520) verabschiedet haben. Darin enthalten sind auch Regelungen zur steuerlichen Behandlung von bestimmten Arten von Cross-Border-Leasing-Verträgen (§§ 847 bis 849). Vor dem Hintergrund aktueller Berichte der deutschen Presse (so z.B. Handelsblatt vom 15.02.2005), die nach unserer Einschätzung eher zu einer Verunsicherung der Öffentlichkeit als zur Klärung aktueller Entwicklungen beitragen, übersenden wir Ihnen mit der Anlage eine Mitteilung der US-amerikanischen Bundessteuerbehörde (IRS) vom 11. Februar 2005 und eine kurze Pressemitteilung des US-Finanzministeriums zu Kenntnis. Die Notiz nimmt Stellung zu möglichen steuerlichen Behandlungen, sog. SILO-Transaktionen (Sale in, lease out). Sprachlich ist dies angelehnt an die bis Mai 1999 praktizierten LILO-Transaktionen (Lease in, lease out) und erfaßt damit die seit Mai 1999 in Deutschland abgeschlossenen sog. Service-Contract-Transaktionen.

Nach übereinstimmender Einschätzung von Beratern (Allen & Overy LLP) und dem Innenministerium Nordrhein-Westfalen ist zu diesen Papieren festzustellen:

1. Als Notiz handelt es sich bei dieser Mitteilung lediglich um die Auffassung der US-Steuerverwaltung. Es liegt somit keine Gesetzesänderung oder Verordnung vor.

2. Der IRS teilt mit, daß man SILO-Transaktionen sehr kritisch im Rahmen steuerlichen Betriebsprüfung prüfen wird. Dies wurde und wird für die verwandten LILO-Transaktionen bereits seit Jahren praktiziert und hatte bisher auf die deutsche Leasingnehmerseite im Sinne von Geltendmachung von Vertragsverletzungen mit der Folge von Schadensersatzforderungen keine Konsequenzen.

3. In den USA steuerpflichtige Personen müssen ihre Teilnahme an SILO-Transaktionen den US-Steuerbehörden schriftlich mitteilen. Dies gilt seit dem 11. Februar 2005 und resultiert aus der Einstufung der SILO-Transaktionen als sog. "Listed Transactions" im Sinne der §§ 6111, 6112 des IRC (US-Bundessteuergesetz).

Sofern in Ihrem Zuständigkeitsbereich in der Vergangenheit von derartigen Transaktionsmöglichkeiten Gebrauch gemacht wurde, sollte überprüft werden, ob eine (evtl. auch beschränkte) Steuerpflicht in den Vereinigten Staaten als deutscher Leasingnehmer besteht. Denn dann wäre wie oben aufgeführt, die Teilnahme an SILO-Transaktionen den US-Steuerbehörden mitzuteilen. Nach den uns vorliegenden Einschätzungen von Beratern sind die deutschen Leasingnehmer in der Regel in den USA nicht steuerpflichtig, so daß die Mitteilungspflicht ohne Bedeutung sein dürfte.

Generell gilt, daß bei diesen Geschäften auch in Zukunft die Risikosteuerung und Vertragsüberwachung nicht vernachlässigt werden sollte.

(AZ 20.14.12D - C 2408 vom 17. Februar 2005)

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