Samstag, Februar 12, 2005

Leseübersetzung der Presseveröffentlichung vom 11. Februar 2005

Von der Abteilung für öffentliche Angelegenheiten

11. Februar 2005

Finanzministerium erläßt Richtlinie für mißbräuchliche "SILO" Gestaltungen

Das Finanzministerium und die Bundessteuerbehörde ("IRS") haben heute eine Richtlinie herausgegeben, die "sale-in/lease-out" oder "SILO" Gestaltungen als mißbräuchliche Steuerumgehungstransaktionen festlegen.

SILO Gestaltungen sehen vor, das Steuerrecht auszunutzen, indem steuerliche Vorteile von einer steuerneutralen Partei, die diese nicht nutzen kann, auf einen Steuerzahler verlagert werden, der diese nutzen kann. Steuerzahler, die einen SILO Vertrag schließen, können aufgrund eines Mietvertrages keinen Anspruch auf Steuervorteile wie ein Eigentümer eines Anlagegegenstandes geltend machen, weil sie kein Eigentum des Anlagegegenstandes im steuerlichen Sinne erwerben.

In dem amerikanischen Arbeitsplatzbeschaffungsgesetz ("American Jobs Creation Act") von 2004 hat der Kongreß Einschränkungen der Abzugsfähigkeit von Verlusten künftiger SILO Transaktionen verordnet. Die jetzige Bekanntmachung informiert Steuerzahler darüber, daß der IRS die behaupteten Steuervorteile, die von Steuerzahlern beansprucht werden, die frühere SILO Transaktionen abgeschlossen haben, aus einer Anzahl von Gründen angreifen wird. Ferner wurde erklärt, daß SILO's als eingetragene Transaktionen ("listed transactions") gelten. Steuerzahler, die SILO Transaktionen abgeschlossen haben und die verpflichtet sind Steuererklärungen einzureichen, müssen ihre Beteiligungen bei der IRS bekanntgeben. Zusätzlich müssen Arrangeure von eingetragenen Transaktionen Verzeichnisse von Investoren aufbewahren und in bestimmten Fällen solche Transaktionen an den IRS melden.

Eine Kopie dieser Bekanntmachung ist beigefügt.

Keine Kommentare: